Seit dem 1. November 2014 ist die harmonisierte Norm EN 14315-1 eine verbindliche technische Spezifikation für die Verwendung von Sprühschäumen, und die einzige zulässige Kennzeichnung ist ein Etikett mit dem CE-Zeichen und den angegebenen Schaumeigenschaften (gemäß der oben genannten Norm).
Nur die von notifizierten Forschungs- und Zertifizierungsinstituten (z. B. Polnisches Institut für Bauforschung) durchgeführten Prüfungen bilden die Grundlage für die Ausstellung einer Leistungserklärung, und die Verpackungen enthalten entsprechende Etiketten, auf denen u. a. folgende Angaben zu finden sind,
die CE-Kennzeichnung.
Auf der Grundlage der oben genannten Norm kann man zu dem Schluss kommen, dass ordnungsgemäß angewandter Schaumstoff die folgenden Werte beibehält:
– den angegebenen Lambda-Wert
– die Wasseraufnahme
– die Druckfestigkeit
– das Brandverhalten
Die nach EN 14315-1 geprüften und gekennzeichneten Produkte berücksichtigen den 25-jährigen Alterungsprozess und garantieren, dass die Parameter während dieses Zeitraums unverändert bleiben.